Aktuelle Informationen und Themen aus dem BVAU

Welche Entwicklungen im Arbeitsrecht gilt es vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise im Auge zu behalten? Welche Themen treiben die BVAU-Mitglieder um? Welchen Output liefert das Netzwerk des BVAU (nicht nur) für BVAU-Mitglieder? Transparenz, Vernetzung, Austausch: Der Live-Blog während der Corona-Lage – betreut von der Geschäftsstelle des Verbandes.

Beschlussfassungen der Bundes- und Landesregierungen vom 15. April 2020: Unternehmen müssen Arbeitsschutz- und Hygienekonzepte umsetzen

16. April 2020
In der Besprechung zwischen Bundes- und Landesregierung(en) sind am 15. April 2020 erste kleine Schritte heraus aus den strikten Beschränkungen gegen die Corona-Pandemie festgelegt worden. Viel wichtiger dabei auch die Einforderung und Definition weiterer Schutzkonzepte, welche die Industrie nun kurzfristig umsetzen soll: "Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. (...) Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen." Sobald uns das finale Konzept vorliegt, infomieren wir an dieser Stelle. Der derzeit zwischen den Sozialpartnern in der Abstimmung befindliche Entwurf eines neuen „Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ kann bei der BVAU-Geschädftsstelle abgerufen werden; eine erste Kommentierungd es selben hat BVAU-Beiratsmitglied prof. Dr. Arnd Diringer HIER vorgenommen.
Beschlussfassungen vom 15. April 2020 im Wortlaut

Referentenentwurf: Online-Verhandlungen an Arbeitsgerichten kommen, Änderungen im KSchG auch im Blick

15. April 2020
Bereits Ende März hatten wir hier im Blog des BVAU von Überlegungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit heraus berichtet, Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten zu virtualisieren. Diese Initiative ist nun in Berlin angekommen und in einen offiziellen Referentenentwurf der Bundesregierung (bekannter Stand: 9. April 2020) gemündet (vgl. Link unten). Neben Änderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit spricht der Entwurf auch weitere Aspekte an, u.a. die Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage von drei auf fünf Wochen.
Referentenentwurf (Stand 9. April 2020)

Verordnung zur Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie

9. April 2020
Durch den am 28. März 2020 in Kraft getretenen § 14 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird das des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeitlich befristet ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit im aktuellen außergewöhnlichen Notfall, der bundesweite Auswirkungen hat, bundeseinheitliche Ausnahmen vom ArbZG zu erlassen. Auf dieser Basis werden durch eine Rechtsverordnung ab 10. April 2020 nur für bestimmte Tätigkeiten und nur für einen befristeten Zeitraum bis 30. Juni 2020 Ausnahmen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zugelassen. Es sind Ausnahmen von den Höchstarbeitszeiten, den Mindestruhezeiten sowie vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen geregelt. Die Ausnahmen müssen wegen der COVID-19-Epidemie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein.
Zur COVID-Arbeitszeitverordnung einschl. Erläuterungen

Neuregelungen zur virtuellen Teilnahme und Beschlussfassung von Betriebsräten u.a. Gremien

9. April 2020
Am 8. April hat das Bundeskabinett kurzfristigen Gesetzesänderungen im BetrVG u.a. Gesetzen zugestimmt, die sowohl zeitnah auf den Weg gebracht als auch teilweise rückwirkend ab dem 1 März 2020 wirken sollen. Über den Weg eines Änderungsantrages zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BT-Drucksache 19/17740) sollen die Neuregelungen kurzfristig verabschiedet werden. Dabei geht es primär um die Virtuelle Teilnahme und Beschlussfassung (Video und Telefon) an Sitzungen des Betriebsrats sowie weiterer Gremien (Sprecherausschuss, EBR, SE-Betriebsräte) und die Anwendung der Neuregelung auf Versammlungen etwa nach § 42 BetrVG. Ein erster Stand der "Formulierungshilfe" in Form eines Änderungsantrages zu BT-Drs 19/17740 ist nachstehend abrufbar.
Formulierungshilfe der Bundesregierung

Kurzarbeit und Abrechnungfragen: Informationsunterlage im Mitgliederbereich

6. April 2020
Eine weitere Unterlage der Bundesagentur für Arbeit (intern erstellt) mit Fokus auf konkrete Abrechnungsfragen von KuG, etwa im Hinblick auf den Zeitpunkt einer Anzeige und unternehmensspezifischer Gehaltsläufe, findet sich ebenfalls im Mitgliederbereich des Verbandes.

Webinare und „BVAU-Calls“: Mitglieder nutzen die Austauschformate des Verbandes

6. April 2020
Nachdem die BVAU-Regionalgruppen SÜDOST und OST in der vergangenen Woche die ersten "BVAU-Calls" zum Austausch über aktuellen Fragen der Mitglieder im Hinblick auf die Corona-Lage erfolgreich durchgeführt haben, stehen weitere Calls nun für die Regionalgruppen WEST und Nord an. Ein Folgeformat für die Regionalgruppe wurde darüber hinaus schon jetzt für den 17. April terminiert. Ein exklusives Webinar mit freundlicher Unterstützung der BVAU-Partnerkanzlei CMS Hasche Sigle am heutigen Montag zur internationalen Perspektive der gegenwärtigen Corona-Lage nahmen mehr als 70 Mitglieder war. Kurzum: Auch die ad-hoc Austauschformate fernab von Präsenztreffen innerhalb des BVAU stoßen auf große Resonanz.

Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragen: Klickanleitung

6. April 2020
Die Bundesagentur für Arbeit stellt inzwischen diverse Angebote und Rechner zum Thema Kurzarbeit online zur Verfügung - auch den kompletten Weg der Anzeige und Beantragung: Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung Kurzarbeitergeld, die Arbeitgeber online beantragen können, unter nachstehendem Link. Eine "Klick-Anleitung" aus der Feder der Bundesagentur für Arbeit mit weiteren Hinweisen findet sich im Mitgliederbereich des Verbandes.
Zum Portal der Bundesagentur für Arbeit

Webinar: „Corona und Arbeitsrecht im internationalen Kontext“ am 6. April 2020

2. April 2020
Mit freundlicher Unterstützung des Arbeitsrechtsteams unserer Partnerkanzlei CMS Hasche Sigle bieten wir allen BVAU-Mitgliedern die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an einem kurzfristig anberaumten Webinar zur Erläuterung und Diskussion arbeitsrechtlicher Fragen im internationalen Kontext: Wie sieht die aktuelle Situation in Europa aus? Welche  Krisenmaßnahmen sind inzwischen in welchen Jurisdiktionen umgesetzt? Die Arbeitsrechtler von CMS berichten von vorübergehenden Maßnahmen international tätiger Unternehmensgruppen und nehmen Ausblick auf weiter anstehende arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 in Europa. Die Einwahldaten und organisatorischen Details erhalten unsere Mitglieder direkt von der Geschäftsstelle bzw. liegen diese bereits vor.

Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte: Notfall-Leitfaden der europäischen Gewerkschaften mit Blick auf Corona-Lage

2. April 2020
Am 27. März 2020 legten die Gewerkschaftsföderationen in Brüssel Empfehlungen für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte mit Blick auf deren Arbeit während der Corona-Lage vor. Da unter den gegenwärtigen Umständen beispielsweise physische Besprechungen verboten sind, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, können als Ersatz unter bestimmten Bedingungen Online-Treffen stattfinden., heisst es u.a. dort. Den europäischen Gremien werden für diese Fälle  klare Regeln vorgeschlagen, die schriftlich mit der zentralen Leitung auf Unternehmensseite zu vereinbaren sind. Der Leitfaden enthält dazu eine Vorlage ist unter beigefügtem Link abrufbar.
Leitfaden der europäischen Gewerkschaften

Erste BVAU-Regionalgruppen führen #BVAU-Calls für Austausch zu aktuellen Themen fort

1. April 2020
Auf Initiative der einzelnen Regionalgruppenleitungen beginnen die BVAU-Regionalgruppen mit webbasierten Telefonkonferenzen, um den Austausch zu aktuellen Fragen (und Antworten) zu  intensivieren. So schalten sich etwa heute (1. April) Mitglieder der RG SÜDOST zusammen, am Freitag folgt ein #BVAU-Call der Regionalgruppe OST. In beiden Fällen steht die Einführung von Kurzarbeit und alle damit einhergehenden Fragen und Erfahrungen im Vordergrund des Austausches. Bei Rückfragen zu diesem Format wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des BVAU.

Muster-BV zur Einrichtung eines betriebsinternen Quarantänebetriebes („Kasernierung“) eingestellt

1. April 2020
Mitglieder helfen Mitgliedern //  Mit einer Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines betriebsinternen Quarantänebetriebes hat ein weiteres Anschauungsbeispiel Eingang in den Mitgliederbereich des Verbandes gefunden: DIe BV regelt die notwendigen Rahmenbedingungen zur Durchführung der besonderen Maßnahme "Quarantäne", um an systemkritischen Stellen die Unternehmenstätigkeit aufrecht erhalten zu können (hier: Netzbetreiber). 

Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Durchführungsanweisung zur „coronabedingten“ Kurzarbeit

31. März 2020
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 30. März 2020 die Durchführungsanweisung in Bezug auf die Neuregelungen zur coronabedingten Kurzarbeit veröffentlicht. Die Weisung ist über nachstehenden Link abrufbar.
Weisung vom 30. März 2020

Weiteres Beispieldokument für eine Regelungsabrede zu Betriebsratsbeschlüssen während der Corona-Epidemie

30. März 2020
Mitglieder helfen Mitgliedern // Ein weiteres Beispiel einer Regelungsabrede zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Betriebsratsbeschlüssen während der Corona-Lage hat heute Eingang in den BVAU-Mitgliederbereich gefunden - vielen Dank !

„Kasernierung“ von Mitarbeitern an versorgungskritischen Stellen: Austausch gestartet

30. März 2020
Einige BVAU-Mitglieder müssen sich gerade mit dem Thema der „Kasernierung“ auseinandersetzen; also der Möglichkeit, Mitarbeiter auf freiwilliger Basis für 7 Tage oder länger in/an versorgungskritischen Stellen „einzusperren“, um dort sicherzustellen, dass die MA sich (bzw. andere) nicht mit dem "Corona-Virus" anstecken. Hierbei stellen sich naturgemäß diverse rechtliche Fragen; erste Betriebsvereinbarungen dazu sind in einzelnen Unternehmen am Entstehen.  Falls auch Sie dieses Thema derzeit am Tisch haben, bitten wir um eine kurze Nachricht an die Geschäftsstelle, um Sie in den entsprechenden Austauschverteiler aufnehmen zu können.  

Empfehlungen und Musterschreiben von ver.di zum Umgang mit Betriebsratsbeschlüssen während der Corona-Lage

27. März 2020
Ver.di hat vor dem Hintergrund der "mangelnden rechtlichen Verbindlichkeit" der Ministererklärung zur Wirksamkeit virtueller Betriebsratsbeschlüsse verschiedene Empfehlungen und Musterschreiben veröffentlicht. Diese sind hier unter "Sicherung der Arbeit des Betriebsrates während der Corona-Krise" abrufbar, u.a. auch ein Muster einer "Regelungsabrede". In den Empfehlungen an die Betriebsräte heisst es ausdrücklich (und zu Recht): "Die alleinige Berufung auf die Ministererklärung zur Rechtfertigung von Betriebsratssitzungen mit Beschlüssen in Video- oder Telefonkonferenzen ist mit rechtlichen Risiken verbunden. Diese Erklärung ist für die Arbeitsgerichte nicht bindend. Daher sind wir der Auffassung, dass in Video- und Telefonkonferenzen gefasste Betriebsratsbeschlüsse, die sich lediglich auf die Ministererklärung stützen, wegen Verstoßes gegen die im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 30, 33 BetrVG) vorausgesetzten Grundsätze der Anwesenheit aller ordnungsgemäß geladenen Mitglieder des Betriebsrats und der Nichtöffentlichkeit dieser Betriebsratssitzung im späteren Streitfall einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten." Die Entscheidung zu Betriebsratssitzungen mit Video- und Telefontechnik wird aus diesem Grund als allerletztes Mittel empfohlen.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht passiert auch den Bundesrat

27. März 2020
Das am 25. März 2020 vom Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses beschlossene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht enthält u.a. Erleichterungen für diesjährige Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen von AG, SE, KGaA, VVaG und GmbH. Der Bundesrat hat nun heute (27. März 2020) das Gesetz ebenfalls beraten. Der Entwurf der Bundesregierung samt Begründung vom 24. März 2020 ist HIER abrufbar. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind sicherlich die dort getroffenen Neuregelungen zur "präsenzlosen" virtuellen Hauptversammlung zu erwähnen.

Arbeitsgerichtsverfahren per Videokonferenz: Referentenentwurf eines Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes liegt vor

27. März 2020
(Auch) Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist schwerwiegend von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Bundesweit haben die Landesjustizverwaltungen empfohlen, aus Gründen des Gesundheitsschutzes den Sitzungsbetrieb, von dringenden Verfahren abgesehen, vom 17. März bis vorläufig zum 19. April 2020 einzustellen. Derzeit ruht der Sitzungsbetrieb sowohl beim Bundesarbeitsgericht als auch an allen Arbeitsgerichten weitestgehend, weil ein Zusammentreffen der Vorsitzenden, der ehrenamtlichen Richter, der Parteien und ihrer Prozessbevollmächtigten sowie ggf. der Dolmetscher, Zeugen und Sachverständigen im Sitzungssaal möglichst vermieden werden soll. Diese Sachlage führt zu einer empfindlichen Einschränkung des Justizgewährleistungsanspruchs. Die Arbeitsgerichte sind gerade angesichts der vorliegenden Krise in besonderem Maße gehalten, einen zügigen und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Über die Überlegungen innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Lösung dieses Problems hatten wir bereits berichtet. Nun muss und soll es ganz schnell gehen, sodass bereits ein erster Referentenwtruf zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorliegt, dort heisst es u.a.: "Zur Erfüllung der Zwecke nach dem Infektionsschutzgesetz wird für das arbeitsgerichtliche Verfahren die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung von Verhandlungen ausschließlich mit dem Einsatz von Videokonferenztechnik anzuordnen. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, an der Verhandlung ausschließlich im Wege der Videokonferenz teilzunehmen. Bei den Verhandlungen vor der Kammer wird auf eine gleichzeitige Präsenz der Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter im Sitzungs- und Beratungszimmer aus Gründen des Gesundheitsschutzes verzichtet. Die Verhandlungen einschließlich der Verkündung sind nicht öffentlich."

FOKUS-Seite der Hans-Böckler-Stiftung mit Materialien für die Mitbestimungspraxis während der Corona-Lage

27. März 2020
Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine hilfreiche Fokusseite mit aktuellen Informationen und Materialien - darunter Muster-Betriebsvereinbarungen i.S. Home Office und Kurzarbeit angelegt. Auch werden Aussagen und Hinweise zu anstehenden oder bereits laufenden Aufsichtsratswahlen gegeben, welche durch die Corona-Lage erschwert bis unmöglich sind.
Zur Fokus-Seite der Hans-Böckler-Stiftung

Weitere Anschaungsbeispiele (Dokumente) iS Corona-Lage im Mitgliederbereich

25. März 2020
Mitglieder helfen Mitgliedern // Weitere Praxisdokumente haben heute den Weg in den BVAU-Mitgliederbereich gefunden: Sowohl eine Muster-Rahmenbetriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit als auch eine weitere Betriebsvereinbarung zum "Seuchen- und Pandemieschutz im Unternehmen". Vielen Dank!

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Formulierungshilfe)

24. März 2020
Der vom Kabinett am Montag (23. März) zunächst als »Formulierungshilfe« beschlossene Entwurf einer gesetzlichen Regelung, die am Mittwoch (25. März) als offizieller Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden soll., ist unten abrufbar. U.a. sollen Erwerbstätige eine Entschädigung erhalten, wenn sie ihre Kinder unter 12 Jahren selbst betreuen müssen, weil Schulen oder andere Betreuungseinrichtungen durch behördliche Anweisung vorübergehend geschlossen wurden, und ihnen deshalb ein Verdienstausfall entsteht. Noch sagt der Entwurf  leider nichts dazu, wie sich dieser geplante Entschädigungsanspruch zur Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach § 616 BGB bei vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers verhalten wird.
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Formulierungshilfe)

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