Mit Veröffentlichung des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung am 30. Juli 2025 nimmt das Vorhaben der Bundesregierung, das Thema Cybersicherheit in vielen Unternehmen zur Aufgabe der Unternehmensleitung zu machen, eine weitere wichtige Hürde. Strengere Anforderungen an das Management von Cybersicherheitsrisiken sind die Folge, deren Umsetzung in betroffenen Unternehmen mit Blick auf das geplante Inkrafttreten der neuen Regularien im vierten Quartal 2025 zeitnah angegangen werden muss.

Das Spektrum der geforderten Risikomanagementmaßnahmen erstreckt sich auch auf arbeitsrechtliche Themenfelder. Neben Schulungs- und Dokumentationserfordernissen werden insbesondere Maßnahmen im Rahmen des On- und Offboardings von Mitarbeitern verlangt. Vor diesem Hintergrund sollte der HR-Bereich in Unternehmen nicht nur über hinreichende Kenntnis der Neuregelungen verfügen. Er sollte auch in entsprechende Implementierungsprojekte eingebunden werden, um arbeitsrechtliche Implikationen der geforderten Maßnahmen (Müssen die Arbeitsverträge angepasst werden? Ist eine Betriebsvereinbarung notwendig?) rechtzeitig adressieren zu können.

Neben der NIS-2-Richtline gilt es insofern auch die Umsetzung der CER-Richtlinie durch das sog. KRITIS-Dachgesetzes im Blick zu behalten. Dieses auf die Gewährleistung physischer Resilienz abzielende Parallelvorhaben erfordert beispielsweise explizit die Durchführung von Background-Checks.

In einem 90-minütigen Webinar (MS Teams) am 23. September 2025 (10.00 Uhr – 11.30 Uhr) werden RA Dr. Michael Biendl, M.A. (Counsel) und RA Dr. Christoph Ceelen (Principal Counsel) – beide CMS Hasche Sigle (München) nicht nur die Inhalte der gesetzlichen Neuregelungen erläutern und einordnen, sondern auch die arbeitsrechtlichen Handlungserfordernisse beschreiben und mit den teilnehmenden Mitgliedern diskutieren.

Inhalt (Auszug)

Management-Verantwortlichkeit, Background-Checks und Schulungen – Grundzüge der NIS2-Regulierung und arbeitsrechtliche Bezüge

  • Stand der geplanten Umsetzung (Gesetzentwurf) und Zeitpunkt des Inkrafttretens (einschließlich KRITIS-Dachgesetz)
  • Umgang mit „Personalbezogenen Risikomanagementmaßnahmen“
  • Erforderliche Rollen/Cybersicherheitsorganisation
  • Onboarding und Offboarding
  • Schulungen
  • Disziplinarverfahren
  • Betriebsverfassungsrechtliche Folgen

Die Teilnahme für BVAU-Mitglieder an diesem Webinar ist kostenfrei möglich. Infolge entsprechender Angabe bei der Anmeldung ist zudem eine Ausfertigung einer FAO-Bescheinigung über die Teilnahme möglich. Die Einwahldaten für das Webinar erhalten Sie 24 – 48 Stunden vor Start des Webinars direkt und automatisch.

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