Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) von 2023 soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Deutschland muss die Richtlinie bekanntlich bis 7.6.2026 umsetzen. Die Bundesregierung ((BMFSFJ)) hat dazu eine Kommission aus elf Mitgliedern unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Wrohlich und Prof. Dr. Christian Rolfs eingesetzt, um Empfehlungen für eine gesetzliche Regelung in Deutschland zu erhalten.
Diese Kommission hat – nach vier Sitzungen und der Anhörung verschiedener Sachverständiger – in seiner vierten Sitzung am 13. Oktober 2025 “Empfehlungen” an die Bundesregierung für die anstehende Umsetzung der Richtlinie in Form eines Abschlussberichts zusammengestellt. Mit welchen Leitfragen hat sich die Kommission im Auftrag der Bundesregierung beschäftigt? Welche Empfehlungen hat die Kommission etwa zum Entgeltbegriff u.a. wichtigen Inhalten getroffen und mit welcher Begründung? Wie ist der Inhalt des Kommissionsberichtes zu bewerten? Und welche Fragen, die die Praxis bewegen, sind gerade nicht adressiert worden?
Nach allgemein bekannten Informationen ist mit einem Referentenentwurf für die Umsetzung der Richtlinie spätestens im Januar 2026 zu rechnen. Inwieweit nun die „Empfehlungen“ der Kommission Eingang in die weitere politische Entscheidungsfindung zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs einfließen, ist dabei unklar. Die Empfehlungen der Kommission allerdings zu kennen, halten wir für alternativlos.
Wir freuen uns daher, mit FAArbR Dr. Till Heimann (Partner, KLIEMT.Arbeitsrecht – Düsseldorf/Frankfurt) einen ausgewiesenen Experten insb. zu Fragen der Entgelttransparenz für die Durchführung eines BVAU-Webinars am Montag, den 17. November 2025 gewonnen zu haben. Das Webinar startet um 9.30 Uhr (bis ca. 11.00 Uhr). Für Fragen und zusätzliche Hinweise der teilnehmenden Mitglieder besteht ausreichend Gelegenheit.