n Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht und unserem Medienpartner „Arbeit und Arbeitsrecht“ aus dem HUSS Verlag bieten wir ein weiteres Webinar an und zwar am 29. Oktober 2020 ab 10.00 Uhr (bis max. 11.00 Uhr).

In der Corona-Krise hat das Instrument der Kurzarbeit vielen Unternehmen kurzfristige Abhilfe verschafft. Eine Lösung für dauerhafte Probleme bietet die Kurzarbeit aber nicht. Viele Unternehmen denken daher mittlerweile über einen langfristigen Personalabbau nach oder bereiten einen solchen vor. Ob Freiwilligenprogramm oder betriebsbedingte Kündigungen – ein Abbau während der laufenden Kurzarbeit bringt besondere Herausforderungen mit sich. Dieses Webinar unter der Leitung von RA/FAArbR Christoph Seidler (KLIEMT.Arbeitsrecht, Büro Hamburg) zeigt Ihnen auf, wie der Personalabbau trotz zusätzlicher arbeitsrechtlicher Hürden gelingt:

Abgrenzung von „vorübergehendem Arbeitsausfall“ (als Voraussetzung der Kurzarbeit) einerseits und „dauerhaftem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs“ (der Voraussetzung für betriebsbedingte Kündigungen) andererseits.
Welche Folgen hat der Wechsel von Kurzarbeit zur betriebsbedingten Kündigung auf das nur noch gekürzt ausgezahlte Arbeitsentgelt? Welche Auswirkungen hat dies für das Kurzarbeitergeld?
Besteht ein Anspruch auf Wiedergewährung der vollen Vergütung? Macht die jeweils bestehende Kurzarbeitsvereinbarung einen Unterschied?

Zudem besteht am Ende des Webinars die Möglichkeit für Fragen und eine Diskussion unter den Teilnehmern.

Die Anmeldung zum Webinar – welches für BVAU-Mitglieder erneut kostenlos ist – hat bitte direkt auf der Webseite der „Arbeit und Arbeitsrecht“ zu erfolgen: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/veranstaltungen/online-seminar/personalabbau-trotz-kurzarbeit-handlungsempfehlungen-fuer-die-praxis.html

Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Die Bescheinigung wird durch den Verlag ausgestellt.

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