Mit der bereits Ende August auf Regierungsebene verabschiedeten „Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen“ (Wahlordnung) wird das BMAS u.a. die Neuregelungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die einen Bezug zum Verfahren von Betriebsratswahlen aufweisen nachvollziehen. Mit der Beschlussfassung im Bundesrat und in der Folge mit der Verkündung damit dem Inkrafttreten der Verordnung wird im Oktober 2021 gerechnet.

U.a. wird für den Wahlvorstand rechtssicher die Möglichkeit geschaffen, Sitzungen per Video und Telefonkonferenz durchzuführen. Auch technische Einzelfragen zum Wahlablauf (Wählerlisten, Form der Stimmabgabe etc.) werden angesprochen. Mit Blick auf die anstehenden Betriebsratswahlen 2022 ist eine Kenntnis über diese Neuregelungen freilich hilfreich. BVAU-Beiratsmitglied und Richter am Arbeitsgericht Olaf Möllenkamp erläutert BVAU-Mitgliedern am 18. November 2021 (10.00 – 11.00 Uhr) alle Neuregelungen und diskutiert mit Ihnen die Folgen der Anpassungen für die anstehenden Wahlen in der Unternehmenspraxis. Sofern notwendig und passend, werden die zudem die Bezüge zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz und den Neuregelungen dort noch einmal geschildert.

Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Die Bescheinigung wird auf Nachfrage gerne im Nachgang zum Webinar ausgestellt.

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