In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und unserem Medienpartner „Arbeit und Arbeitsrecht“ aus dem HUSS Verlag bieten wir ein weiteres Webinar an und zwar am 11. Dezember 2020 ab 10.00 Uhr (bis max. 11.30 Uhr).

Ein Gesetz, das Transparenz verlangt und selber keine bietet? Möglich, zeigt ein Blick in das kurze, aber doch inhaltsschwere Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Zum hehren Ziel der Entgeltgerechtigkeit hält es eine Vielzahl von Vorgaben für die Arbeitgeber bereit. Im Einzelnen bleibt dabei jedoch einiges unklar. Wer kann Auskunft über das Vergleichsentgelt verlangen? Wann und vor allem gegenüber wem kann dieser Anspruch geltend werden? Welche Rechtsfolgen haben Verfahrensfehler bzw. wie kann dieses gestaltet werden? Welche Rolle spielen Betriebs- und Personalrat? Und schließlich: welche Informationen können eigentlich im Einzelnen verlangt werden?

Erstaunlich viele Grundsatzfragen, die das BAG nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 25.6.2020 – veröffentlicht vor wenigen Tagen – klären konnte. Deren Inhalt, die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und nach wie vor offene Fragen werden Lars Christian Möller und Dr. Joachim Reichenberger (beide Rechtsanwälte bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) in diesem Online-Seminar besprechen und mit den Teilnehmern diskutieren.

Die Anmeldung zum Webinar – welches für BVAU-Mitglieder erneut kostenlos ist – hat bitte direkt auf der Webseite der „Arbeit und Arbeitsrecht“ zu erfolgen:

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/veranstaltungen/online-seminar/das-bag-zum-entgelttransparenzgesetz-wer-kann-was-von-wem-und-wann-verlangen.html .

Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Die Bescheinigung wird durch den Verlag im Nachgang zum Webinar ausgestellt.

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