Der Lebenszyklus eines Betriebsratsmitglieds reicht von der Vorbereitung der Wahl bis zum Ausscheiden aus dem Amt. Dazwischen liegt ein weites arbeitsrechtliches Feld. Die bevorstehenden Betriebsratswahlen 2022 geben jedoch Anlass, sich aus Arbeitgebersicht näher mit den beiden genannten Polen an dessen Rändern zu beschäftigen. So wird der mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz neu eingeführte § 15 Abs. 3 b KSchG die Arbeitgeber erstmals mit einem besonderen Kündigungsschutz für sog. Vorfeld-Initiatoren einer Betriebsratswahl konfrontieren. Welche Voraussetzungen dieser hat , wann er beginnt und wie lange er gilt? Künftig wichtiges Arbeitgeberwissen. Gleichzeitig wird der eine oder andere Betriebsrat im Zuge der Wahl aus dem Amt ausscheiden. Hier stellt sich, insbesondere bei zuvor dauerhaft freigestellten Amtsträgern, den Unternehmen die Frage, wie deren Vergütung gestaltet werden kann bzw. darf. Schon zwecks Compliance mit § 78 Satz 2 BetrVG muss dieses Thema mit besonderer Sorgfalt und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung angegangen werden.

Die „Drehtür Betriebsratsamt“ hält also an Ein- und Ausgang diverse Aufgaben für die Arbeitgeber bereit – Praxistipps dazu sowie Raum für Fragen und Diskussion bietet dieses weitere Webinar (10.00 – 11.30 Uhr) unter der Leitung von RA/FAArbR Lars Christian Möller (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart).

Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Die Bescheinigung wird auf Nachfrage gerne im Nachgang zum Webinar ausgestellt.

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