ZAU-Dialog – Format und Termin:

Die Webinarformate von BVAU, Fachmedien Otto Schmidt und dem Fachmedium “ Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen – ZAU“ mit kostenloser Teilnahmemöglichkeit für BVAU-Mitglieder, hier am 20. Juli 2022 ab 10.00 Uhr . Über Ihre Teilnahme erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung nach FAO.

Zum Thema:

Der Anpassungsbedarf etwa für Arbeitsverträge infolge der Umsetzung der so genannten Arbeitsbedingungenrichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber zum 1. August 2022 ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die Umsetzungserfordernisse werden derzeit in vielen Unternehmen geprüft; Arbeitsvertragsmuster überarbeitet, „side letter“-Prozesse aufgesetzt genauso wie neue Kommunikationslinien infolge neuer Auskunftsverlagen (Altfälle, TzBfG, Leiharbeitnehmer) vorbereitet. Wo stehen Sie? Wie setzen Kolleginnen und Kollegen in anderen Unternehmen die neuen Vorgaben um? Welche Verweistechniken sind an welchen Stellen in einem Arbeitsvertrag in welcher Form zulässig? Oder ist möglicherweise ein flexibler „side letter“ das Mittel der Wahl? Wie muss der Nachweis des bei der Kündigung einzuhaltenden Verfahrens aussehen?

Dieses weitere Webinar fokussiert ausschließlich auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben und will erste Best-Practices in der Unternehmenspraxis aufzeigen und diskutieren. Um dies zu erreichen, gewähren Referenten und Referentinnen aus der Praxis Einblick in deren operative Tätigkeit einschließlich den bis zum Webinartermin erzielten Arbeitsergebnissen. Diskutieren Sie mit!

Zur kostenlosen Anmeldung:

Die Anmeldung zu diesem ZAU-Dialog (Webinar) ist für BVAU-Mitglieder kostenlos möglich; die Anmeldung hat bitte direkt auf dieser Webseite zu erfolgen: https://events.fachmedien.de/event/zau-spotlight/

Unter „Jetzt buchen“ (Normalpreis) ist der Gutscheincode durch BVAU-Mitglieder anzugeben, welcher Ihnen im Wege der Verbandskommunikation zugegangen ist. Diesen Code können Sie auch jederzeit bei der Geschäftsstelle erfragen.
Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar in Form einer FAO-Bescheinigung ist zudem möglich. Die Bescheinigung wird durch den Verlag im Nachgang zum Webinar ausgestellt.

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