Das nächste Treffen unserer RG SÜDOST findet am Mittwoch, den 18. September 2019 in München bei der Münchener Rückversicherung AG statt. Folgende Themen stehen für eine Diskussion durch die Teilnehmer auf der Agenda:

  • Workday: Praxisbericht zur Einführung aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht
  • Arbeitszeitsouveränität: Quo vadis? 
    Mit seinem viel beachteten Urteil Mitte Mai hat der EuGH eine breite Diskussion darüber entfacht, wie die Erfassung der täglichen Arbeitszeit in den Unternehmen auszusehen hat. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob – da der EuGH seine Entscheidung auch auf Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta stützt – der Arbeitszeitrichtlinie nun faktisch nicht eine unmittelbare Wirkung mit der Folge der sofortigen Umsetzung der EuGH-Entscheidung zukommt. Skeptiker befürchten zudem das Ende der so gen. Vertrauensarbeitszeit. Und welche Auswirkungen des Urteils sind auf kollektivrechtlicher Ebene zu erwarten? Kann der Betriebsrat die sofortige Umsetzung verlangen? Und auch der deutsche Gesetzgeber muss handeln – welche Pläne sollen im Herbst 2019 umgesetzt werden?
  • Diskussionsrunde Arbeitszeitgesetz: Wie sollten die angekündigten Neuregelungen des Gesetzgebers infolge der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung aussehen?

Unseren Mitgliedern geht die Einladung mit dem vollständigen Programm rechtzeitig und automatisch zu bzw. liegt bereits vor. Die Einladung samt Programm finden Sie auch HIER.

Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle anfordern.

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