In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei CMS Hasche Sigle bieten wir ein weiteres Webinar an und zwar am 11. Mai 2020 von 10.30 – 11.15 Uhr (inkl. Q&A): Nach Wochen des Stillstands bereiten Arbeitgeber Stück für Stück ihre Rückkehr aus dem Corona-Lockdown vor. Geschäfte, Büros und Fabriken haben ihren Betrieb bereits teilweise wieder vorsichtig aufgenommen und erste Schutzmaßnahmen implementiert. Immer mehr Arbeitnehmer kehren aus Kurzarbeit und Homeoffice wieder zurück in Büros, Verkaufsräume und Fabriken. Welche Pflichten treffen Arbeitgeber? Was müssen sie veranlassen? Sind die getroffenen Maßnahmen ausreichend?

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. April 2020 veröffentlichte „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ enthält eine Reihe von Schutzmaßnahmen. Allerdings gilt: Arbeitgeber können sich nicht darauf beschränken die im Arbeitsschutzstandard aufgeführten Schutzmaßnahmen umzusetzen. Stattdessen gibt es – Stand heute – eine Vielzahl von Vorgaben, die Arbeitgeber zum Schutz ihrer Mitarbeiter vor COVID-19 beachten und umsetzen müssen. Und hinzukommt, die Vorgaben sind teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Dr. Martin Lützeler, Partner und Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle zeigt BVAU-Mitgliedern in diesem Webinar auf, welche Handlungsschritte Arbeitgeber nach dem Lockdown in Angriff nehmen und beachten müssen.

Die Zugangsdaten liegen unseren Mitgliedern bereits vor bzw. werden automatisch und rechtzeitig versendet.
Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar etwa in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Hierfür bitten wir NACH der Teilnahme um eine Anforderung per Mail bei der Geschäftsstelle.

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