Mitglied werden


Verarbeitung von Daten bei Antragsstellung

Zum Erwerb der Mitgliedschaft in den BVAU ist der vorstehend bereitgestellte Aufnahmeantrag zu stellen. Im Rahmen des durch den BVAU bereitgestellten Aufnahmeantragsformulars werden die zur Entscheidung über den Antrag sowie zur Verwaltung und satzungsgemäßen Durchführung der Mitgliedschaft erforderlichen personenbezogenen Daten (d.h. Anrede, Vorname, Nachname, Titel, Geburtsdatum, Funktion/Stellung, Arbeitgeber, Anschrift privat, E-Mail privat) erhoben und in den verbandseigenen EDV-Systemen gespeichert. Diese Daten sind verpflichtend bereitzustellen; anderenfalls ist dem BVAU eine Entscheidung über den Aufnahmeantrag und die Durchführung der Mitgliedschaft nicht möglich.

Im Rahmen des Aufnahmeantragsformulars können daneben auf freiwilliger Basis weitere Angaben vorgenommen werden, welche zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke durch den BVAU notwendig sind oder rein statistisch zur Auswertung der Mitgliederstruktur gespeichert und genutzt werden. Details entnehmen Sie bitte möglichst vor Antragsstellung unserer entsprechenden Datenschutzerklärung für Mitglieder.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitglieder einschließlich der vorgenannten Antragsdaten erfolgt zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben des BVAU auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Rechtsgrundlage) und dient entsprechend der Vertragserfüllung bzw. der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Die statistische Weiterverarbeitung der freiwillig mitgeteilten tätigkeitsbezogenen Daten erfolgt ohne Personenbezug.

Eine über die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur dann, wenn hierzu eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds vorliegt.

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