Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen des BVAU zu aus unserer Sicht wichtigen Themen und wichtigen Entwicklungen im Verband. Aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichten wir auf die fortlaufende Darstellung unserer Pressemitteilungen seit unserer Gründung im April 2013. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

11. Mai 2023
Zumkeller für weitere drei Jahre als Präsident an der Spitze des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) bestätigt / Neue Vizepräsidenten ins geschäftsführende Präsidium des Verbandes gewählt
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BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller wurde auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen am 11. Mai 2023 in Frankfurt/Main für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Dr. Nelly Gerig (neue Vizepräsidentin) und Christian Stadtmüller (neuer Vizepräsident) wurden erstmals in das geschäftsführende Präsidium des Verbandes gewählt, welches zusammen mit BVAU-Präsident Zumkeller nun drei ordentliche Mitglieder umfasst. Unsere Pressemitteilung informiert ausführlich über weitere Mitglieder, die erstmalig ins Verbandspräsidium gewählt wurden und geht ferner auf die Verabschiedung des langjährigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Rupert Felder ein.

7. Dezember 2022
Arbeitszeiterfassung: BVAU fordert praxisgerechte gesetzliche Regelung
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Nach den vorliegenden Gerichtsentscheidungen zur Arbeitszeiterfassung ist es wichtig, zwischen rechtlichen Erfordernissen und politischem Willen zu differenzieren. Die betriebspraktischen Anforderungen müssen auf jeden Fall berücksichtigt werden. „Es ist der Gesetzgeber, der handeln muss. Jetzt und unverzüglich. Denn es wäre fatal, wenn die Betriebe heute, dem BAG folgend, Arbeitszeiterfassungssysteme einführen würden, die morgen, nach einer entsprechenden auf der europäischen Richtlinie basierenden Gesetzgebung, keine Geltung mehr hätten.“, kommentiert BVAU-Präsident Alexander Zumkeller. Der BVAU legt für die weitere Diskussion einen hinreichenden wie auch zulässigen und zudem praxisgerechten Regelungsvorschlag für den notwendigen Korrekturbedarf im Arbeitszeitgesetz mit seiner aktuellen Position „Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung“ vor.

28. September 2022
BVAU unterstützt die Forderung des Deutschen Normenkontrollrats nach einer Reform der Gesetzgebung
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Der Nationale Normenkontrollrat hat eine Reform der Gesetzgebungsverfahren in Deutschland gefordert. Bundesregierung und Bundestag verabschiedeten Gesetze und Verordnungen zu hastig und deshalb zu fehlerhaft, wird u.a. der Vorsitzende des für die Gesetzesprüfung zuständigen Beratergremiums der Bundesregierung, Lutz Goebel, in öffentlichen Medien zitiert.
"Die Forderung nach einer Reform ist zu begrüßen, insbesondere der Vorschlag vor allem jene, die die Gesetze umsetzen und anwenden müssen, mehr einzubinden“, kommentiert Alexander Zumkeller, Präsident des BVAU e.V. und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass die späteren Anwender der Gesetze - und da sehe ich ausdrücklich vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen und Kommunen - Ihre Expertise zur Vermeidung von Fehlern und zur Entlastung etwa der immer häufiger zur Korrektur schreitenden Rechtsprechung, nicht gefragt werden.“.

5. April 2022
BVAU erweitert Partnerschaft mit dem Fachverlag Fachmedien Otto Schmidt KG
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Ab April 2022 wird der Fachverlag „Fachmedien Otto Schmidt KG“ (FMOS) die bestehende Partnerschaft mit dem BVAU nochmals deutlich erweitern. „Wir freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit der Fachmedien Otto Schmidt KG und die daraus resultierenden Vorteile für unsere Mitglieder“, kommentiert BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller. „Vor allem die Kooperation bei der Herausgabe der neuen ´Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen (ZAU)` als fachlich hochwertige, unabhängige und am Markt frei erhältliche Zeitschrift, die für alle unsere Mitglieder kostenlos im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, deckt sich neben vielen weiteren Benefits aus der Zusammenarbeit hervorragend mit unserem Anspruch und unseren Zielen“, so Zumkeller weiter.

1. Februar 2022
BVAU zur Neuregelung von virtuellen Sitzungen endlich auch für Sprecherausschüsse
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Endlich hat der Gesetzgeber die längst überfälligen Anforderungen der Praxis, auch virtuelle Sitzungen der Wahlausschüsse für Sprecherausschüsse zuzulassen, umgesetzt. Gleichwohl bleibt der Gesetzgeber in vielen anderen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung weit hinter dem Bedarf der Unternehmenspraxis zurück – etwa bei elektronischen Wahlen zu Arbeitnehmervertretungen oder der Entfristung von Übergangsregelegungen, beispielsweise zu virtuellen Betriebsversammlungen und Einigungsstellen.

17. Dezember 2021
Der Gesetzgeber sollte nicht alles regeln
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Ein Kommentar von BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller zu den arbeitsrechtlichen Vorhaben der Ampelkoalition noch auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses veröffentlichten Sondierungspapiers der inzwischen fixierten Ampelkoalitionäre. Für die Ausgabe 12/2021 der Personalführung ein erster Überblick – und einige Tipps vom Betriebspraktiker für die Politiker, was die Arbeitswelt wirklich braucht (und was nicht).

12. Juli 2021
Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) erneut als „führende Köpfe des HR-Managements“ ausgezeichnet
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Auch in diesem Jahr wurden – wie bereits in den Jahren 2015, 2017 und 2019 – BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller sowie BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder als führende Köpfe im Personalwesen (Kategorie Management) ausgezeichnet.

9. März 2021
BVAU fordert Ausweitung der Digitalisierung von Einzelprozessen in der Betriebsverfassung auf anstehende Betriebsratswahlen in den Unternehmen
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Auch Wahlvorstände müssen virtuell tätig werden können // Beschlussfassung des Betriebs-rats, Betriebsversammlungen: Virtuelle Option muss über den 30. Juni 2021 hinaus bleiben // Planungssicherheit für bevorstehende Restrukturierungen und Betriebsratswahlen notwendig. Die vollständige Pressemitteilung ist HIER abrufbar.

29. September 2020
Handlungsfähigkeit in den Betrieben sichern: BVAU fordert Verlängerung befristeter Sonderreglungen zur Digitalisierung von Einzelprozessen in der Betriebsverfassung
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In einem offenen Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil appelliert der BVAU im Namen seiner annähernd 600 Mitglieder, Arbeitsrechtler aus Unternehmen aller Größen und Branchen, notwendige Anpassungen bei bestehenden Regelungen mit Hinblick auf die aktuelle Corona-Lage in der Betriebsverfassung vorzunehmen. Die Pressemitteilung ist hier abrufbar.

29. April 2020
Sieben Jahre BVAU: Das Netzwerk für Arbeitsrechtler in Unternehmen etabliert sich
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Mit inzwischen fast 600 Mitgliedern, seinen strategischen Partnern, Fördermitgliedern und Kooperationspartnern blickt der BVAU e.V. im Mai 2020 nunmehr auf sieben Jahre erfolgreiche Verbandstätigkeit zurück. "Wir wollten von Anfang nicht nur die „Stimme der Praxis“ im Arbeitsrecht sein, sondern als diese auch ernst genommen werden. Das ist uns im Rückblick gerade auf die letzten 12 Monate zunehmend gelungen und macht uns entsprechend stolz.“, kommentiert BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller.