Ziele und Mitglieder
Der BVAU ist die unabhängige, bundesweit tätige, branchenübergreifende und personenbezogene Interessenvereinigung für Arbeitsrechtler (Kolleginnen und Kollegen) in Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen BVAU-Broschüre. Als starke Gemeinschaft in Form des BVAU organisiert verfolgen wir folgende Ziele:
Unsere Ziele
- die Förderung von Wissenstransfer, Informationsaustausch, Austausch praxisbezogener best practices, und – auch hierdurch ermöglicht – die gemeinschaftliche Erarbeitung von praxistauglichen Lösungen;
- die Organisation einer unabhängigen Interessenvertretung gegenüber Politik, Rechtsprechung, Gesellschaft und Öffentlichkeit zur Förderung eines praxisgerechten Arbeitsrechts mit ausschließlichem Fokus auf umsetzungspolitische Fragen – also ohne richtungspolitischen Anspruch;
- die Profilierung der Arbeitsrechtler in den Unternehmen als eine der wichtigsten Expertengruppen in Unternehmen und Wirtschaft;
- die Förderung des Arbeitsrechts als attraktive Fachdisziplin der betrieblichen Praxis, insbesondere durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung juristischen Nachwuchses, den es für das Arbeitsrecht zu begeistern gilt.
Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele sind u.a. der Satzung des BVAU zu entnehmen.
Der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern aber auch die verbandsinterne Meinungsbildung wird hauptsächlich durch die Errichtung von Regional- und Themengruppen organisiert.
Unsere Mitglieder
Die Mitgliedschaft im BVAU ist personenbezogen. Alle Arbeitsrechtler/innen sind herzlich zur Mitarbeit als ordentliches Mitglied eingeladen. Dies ist laut unserer Satzung dann möglich, wenn Sie eine volljuristische oder vergleichbare juristische Ausbildung abgelegt und „Spaß“ am Arbeitsrecht haben. Wir gehen davon aus, dass dies der Fall ist, wenn Sie regelmäßig, überwiegend oder ausschließlich in Ihrem Unternehmen mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen betraut sind – egal, ob wenige Wochen oder bereits mehrere Jahre, egal ob als „head of“, als Senior Expert oder als Junior Expert, egal ob Sie im HR- oder im legal-Bereich ressortiert sind.
Der BVAU hatte bereits nach sechs Monaten eine dreistellige Mitgliederzahl erreicht. Die Wahrscheinlichkeit ist daher groß, dass Sie auch einige Ihrer beruflichen Kontakte – insbesondere Arbeitsrechtler in Unternehmen – bereits vom BVAU gehört haben oder diese bereits Mitglied sind und Sie diese damit bei uns wieder treffen. Fragen Sie daher in Ihrem Kollegenkreis gerne zum BVAU nach!
Unsere Mitglieder kommen sowohl aus international tätigen Konzernen, aus Großunternehmen als auch aus mittelständischen Unternehmen. Die Tätigkeitsfelder unserer Mitglieder reichen von der Mitarbeit in über die Leitung von eigenständigen Arbeitsrechtsabteilungen bis hin zu „dem“ Arbeitsrechtler in der Rechts- oder Personalabteilung oder zum Arbeitsrechtler, manchmal auch „nebenberuflich“, der (inzwischen) als Personaler oder Leiter Recht tätig ist. Der bundesweiten Aufstellung unserer Mitgliedschaft tragen wir durch die Organisation verschiedener Regionalgruppen Rechnung.