Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen des BVAU zu aus unserer Sicht wichtigen Themen und wichtigen Entwicklungen im Verband. Aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichten wir auf die fortlaufende Darstellung unserer Pressemitteilungen seit unserer Gründung im April 2013. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
5. Juni 2019
Zumkeller für weitere drei Jahre als Präsident an der Spitze des BVAU bestätigt. Präsidium um neue Mitglieder erweitert
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Alexander R. Zumkeller wurde auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen am 4. Juni 2019 in Frankfurt/Main für weitere drei Jahre als Verbandspräsident bestätigt. Neben der Wiederwahl weiterer bereits bisher erfolgreich im Präsidium tätiger Kolleginnen und Kollegen wurde das Verbandspräsidium auch um neue Mitglieder erweitert.
2. Mai 2019
Sechs Jahre BVAU: Rekordzuwachs an Mitgliedern
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Mit inzwischen mehr als 500 Mitgliedern, seinen strategischen Partnern, Fördermitgliedern und Kooperationspartnern blickt der BVAU e.V. im Mai 2019 nunmehr auf sechs Jahre erfolgreiche Verbandstätigkeit zurück. Zudem verzeichnet der Ende April 2013 von zwei Dutzend Arbeitsrechtlern und Arbeitsrechtlerinnen in Unternehmen gegründete Verband in den letzten zwölf Monaten eine Rekordzahl an neuen Mitgliedern. "Die Entwicklung des BVAU zeigt, dass die Arbeitsrechtler in den Unternehmen bisher kein „Zuhause“ hatten – genau in diese Lücke ist der BVAU erfolgreich gestossen.“, kommentiert BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller.
25. März 2019
Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen warnt vor Kapazitätsproblemen im Unternehmensarbeitsrecht
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Für die Arbeitsrechtler in Unternehmen wird es immer schwieriger, geeigneten Nachwuchs für die arbeitsrechtliche Aufgabenstellung zu finden. Dies ist das Ergebnis einer Befragung seiner Mitglieder durch den Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU). Nach einer aktuellen Befragung des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) gehen die Unternehmen zudem erstmals seit Durchführung der jährlichen Kapazitätsumfrage des BVAU von einem nicht mehr ganz so stark steigenden Arbeitsvolumen im Arbeitsrecht aus.
29. Oktober 2018
BVAU informiert: Rechtssicherheit im Zulassungsrecht für Syndikusrechtsanwälte?
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Eine bei einer Stadt angestellte Arbeitsrechtlerin, zugleich Mitglied im BVAU, ist als Syndikusrechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer zuzulassen. Insbesondere steht dem nicht die Anstellung im öffentlichen Dienst entgegen. Die Berufung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gegen die Zulassung einer Syndikusrechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer (RAK) Karlsruhe hat der BGH mit Urteil vom 15.10.2018 (Az. AnwZ (Brfg) 68/17) zurückgewiesen. „Diese Klarstellung und damit einhergehende Rechtssicherheit freut uns nicht nur für das betroffene Mitglied aus unserem Verband“, kommentiert Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbrandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen.