In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Luther bieten wir ein weiteres Webinar (Anwendung: WebEx) an und zwar am 23. März 2022  von 10.00 – 11.30 Uhr.

Ab dem 01.08.2022 gilt die neue Arbeitsbedingungenrichtlinie (Richtlinie EU 2019/1152). Deren Umsetzung in nationales Recht ist bereits in der Pipeline, d.h. seit Januar 2022 liegt ein Referentenentwurf des deutschen Gesetzgebers vor. Dieser hat es in sich und geht insbesondere weit über die bloße Anpassung des Nachweisgesetzes (NachwG) hinaus.

Neben einer Erweiterung des Katalogs der nachzuweisenden Vertragsinhalte (z.B. Ruhepausen und Ruhezeiten, Kündigungsverfahren, Auslandsbeschäftigung) sind materiell-rechtliche Regelungen für das Arbeitsverhältnis geplant, auch im TzBfG und AÜG. Die Palette reicht hier bis hin zu gänzlich neuen Informationsansprüchen von Teilzeit- und Leiharbeitnehmern und damit korrespondierenden Antwortpflichten des Arbeitgebers. Dabei ist nicht nur die Gestaltung von Neuverträgen betroffen: für Bestandsverträge sind die entsprechenden Informationen ggf. noch innerhalb der ersten Augustwoche quasi „nachzureichen“. Schließlich drohen den Unternehmen bei Nichtbefolgung dieser Vorgaben künftig Bußgelder – Verstöße gegen das Nachweisgesetz gelten dann als Ordnungswidrigkeit.

 

Anlass genug, sich rechtzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und die innerbetrieblichen (digitalen oder nicht-digitalen)  Prozesse sowie vor allem Arbeitsvertragsmuster anzupassen. Hilfestellung hierzu und Gelegenheit zur Diskussion gibt unser Webinar unter der Leitung von RA/FAArbR Lars Christian Möller, Counsel bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft (Stuttgart).

Die Zugangsdaten werden nach der erfolgreichen Anmeldung 2-3 Tage vor dem jeweiligen Webinartermin automatisch versendet. Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar etwa in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Hierfür bitten wir NACH der Teilnahme um eine Anforderung per Mail bei der Geschäftsstelle.

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