In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir ein weiteres Webinar an und zwar am 10. Mai 2021 ab 10.00 Uhr (bis max. 11.30 Uhr).
Kurz vor Ostern hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Neben weiteren Punkten will der Gesetzgeber mit einem neuen §79a BetrVG eine Regelung über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat vornehmen. „Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist (sei) der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften.“
Diese beabsichtigte Regelung wirft bereits im Vorfeld Fragen auf zur Verantwortung, Geheimhaltung und Haftung: Diese Fragen und mögliche Antworten werden RA/FAArbR Klaus Thönißen und RA Christian Kuß (beide Luther Rechtsanwälte) in diesem weiteren BVAU-Webinar mit den Teilnehmern erarbeiten und diskutieren
Die Zugangsdaten liegen unseren Mitgliedern bereits vor bzw. werden automatisch und rechtzeitig versendet.
Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar etwa in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Hierfür bitten wir NACH der Teilnahme um eine Anforderung per Mail bei der Geschäftsstelle.