In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir ein weiteres Webinar an und zwar am 24. Februar 2021 ab 10.00 Uhr (bis 11.00 Uhr).

Das Entgelttransparenzgesetz: ein „zahnloser“ oder „schlafender“ Tiger? Darüber lässt sich streiten. Mehrere aktuelle Entscheidungen des BAG sind jedenfalls Anlass genug für die Prüfung, wie schmerzhaft der Biss dieses Tigers sein kann und ob er besser gar nicht erst geweckt werden sollte. So klärte Erfurt kürzlich nicht nur eine ganze Reihe grundlegender individual- und kollektivrechtlicher Fragen, sondern verlieh auch dem „Schneidezahn“ des Gesetzes, d.h. dem Median, womöglich echte Schärfe.

Worauf müssen sich die Unternehmen jetzt einstellen? Welche Pflegemaßnahmen sind geboten bzw. zulässig und halten den Tiger im Zaum?

Themen des Webinars:

  • Voraussetzungen, Inhalt und Verfahren des Auskunftsanspruchs gem. § 10 EntgTranspG
  • Rechtsfolgen der Auskunftserteilung, insbesondere Indizwirkung des Medians gem. § 22 AGG
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bezgl. Bruttolohn- und Gehaltslisten gem. § 13 EntgTranspG

Zudem besteht am Ende des Webinars die Möglichkeit für Fragen an den Referenten, RA/FAArbR Lars Christian Möller (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart) und die Diskussion dieser mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern. Die Zugangsdaten liegen unseren Mitgliedern bereits vor bzw. werden automatisch und rechtzeitig versendet.

Eine Anerkennung der Teilnahme an diesem Webinar etwa in Form einer FAO-Bescheinigung ist möglich. Hierfür bitten wir NACH der Teilnahme um eine Anforderung per Mail bei der Geschäftsstelle.

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