Ein weiteres Treffen unserer überregionalen Themengruppe „Internationales Arbeitsrecht“ findet am Montag, den 6. Mai 2019 erneut im Konferenzzentrum am Frankfurter Flughafen statt.

Seit dem Wirksamwerden der Verordnung (EG) 883/2004 im Jahr 2010 sind Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Damit ist für jede noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeit aktuell noch ab dem 1. Tag etwa eine A1-Bescheinigung notwendig – ansonsten drohen heftige Sanktionen. Das führt aktuell zu vielen Fragen in den Unternehmen. Omer Dotou, Leiter Unternehmensberatung internationale Mitarbeiterentsendung / Global Mobility Services der BDAE Gruppe, geht auf die wichtigsten Fragen ein.

Matthias Thorns (Deputy Secretary-General, International Organisation of Employers – IOE) stellt aktuelle Initiativen der ILO im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf globaler Ebene am Beispiel des Future of Work Report vor. Zudem wird er weitere aktuelle Themen und Initiativen der ILO mit den Teilnehmern diskutieren, etwa Inhalt und Rahmen des Human Rights & Responsible Business Conduct und dessen Auswirkungen auf international tätige Unternehmen

Deal or no deal? April oder Mai? Der BREXIT kommt – irgendwann und bringt erhebliche rechtliche Folgen mit sich. Welches sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen im Arbeits- und Datenschutzrecht? Welche Vorkehrungen sollten Unternehmen getroffen haben und unbedingt noch treffen? RA, FAArb Dr. Markus Janko (Partner, KLIEMT.Arbeitsrecht) greift das Thema auf und geht in die Diskussion mit den Teilnehmern.

Am 19.12.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verabschiedet, der am 04.01.2019 bereits dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden ist. Die Neuregelungen sollen die Attraktivität des Standortes Deutschland für Fachkräfte sowohl durch einige materiell-rechtliche Änderungen als auch durch zahlreiche Verfahrenserleichterungen steigern helfen. Welches sind die wichtigsten Neuregelungen und was sind die Auswirkungen? RA Axel Braun (Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) diskutiert erste Fragen mit den Teilnehmern.

Unseren Mitgliedern geht die Einladung mit dem vollständigen Programm rechtzeitig und automatisch zu bzw. liegt bereits vor. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle anfordern.

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