Aktuelle Informationen und Themen aus dem BVAU

Welche Entwicklungen im Arbeitsrecht gilt es vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise im Auge zu behalten? Welche Themen treiben die BVAU-Mitglieder um? Welchen Output liefert das Netzwerk des BVAU (nicht nur) für BVAU-Mitglieder? Transparenz, Vernetzung, Austausch: Der Live-Blog während der Corona-Lage – betreut von der Geschäftsstelle des Verbandes.

Mangelnde Beschlussfähigkeit von BR-Gremien während Corona-Lage: Lösungsansätze

20. März 2020
Mitglied meldet interessanten Ansatz zur Lösung der momentan prekären Lage hinsichtlich der vielerorts fehlenden Beschlussfähigkeit von Betriebsratsgremien in den Unternehmen: Man habe aktuell den Versuch unternommen, zusammen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter bei ver.di den vorhandenen Zuordnungstarifvertrag gem. § 3 BetrVG um Regelungen zu ergänzen, die eine Beschlussfassung von Arbeitnehmervertretungsregelungen via Videocall/TelKo ermöglichen soll. Ob der Bundesvorstand von ver.di dies mitgeht und ob es letztlich gerichtlich hält, wird sich zeigen. Laut einem vorliegenden Gutachten werden einem solchen Ansatz gute Chancen eingeräumt. Voraussetzung für den TV ist, dass die Ergänzung nur im Pandemiefall gilt (zeitliche Befristung), es nur eine Möglichkeit und keine Pflicht darstellt, BR-Mitglieder mit einem gewissen Quorum widersprechen können und gewährleistet ist, dass jedes Mitglied an den Sitzungen teilnehmen kann. Wir bleiben dran.

BMAS legt Referentenentwurf einer Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit vor

20. März 2020
Die im Schnellverfahren aufgesetzte Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung - KugV) liegt im Referentenentwurf vor (Stand: 18. März).Die bereits allseits bekannten Anpassungenw erden getroffen - rückwirkend ab dem 1. März 2020.
Ref-Entwurf Kurzarbeitergeldverordnung

BVAU steuert nach: Keine Präsenztreffen des Verbandes bis mindestens Ende Mai 2020

20. März 2020
Das Präsidium des BVAU hat im Einklang mit inzwischen mehreren behördlichen Anordnungen einzelner Bundesländern beschlossen, bis Ende Mai 2020 keine Präsenztreffen in den Regional- und Themengruppen durchzuführen. Bereits angesetzte Termine werden verschoben; aktuelle Terminplanungen werden neu begonnen. Damit passt das Präsidium die Verbandsplanungen an die sich täglich neu ergebende Situation weiter an: Die Gesundheit unserer Mitglieder hat dabei stets oberste Priorität.

Regelungsabrede zum Umgang mit der betriebsrätlichen Beschlussfassung während der aktuellen Corona-Lage

19. März 2020
Mitglieder helfen Mitgliedern // Die Geschäftsstelle erreicht ein weiteres Musterdokument für die Weitergabe an alle Mitglieder: eine Regelungsabrede zum Umgang mit der betriebsrätlichen Beschlussfassung während der Corona-Lage. Damit sollen Geschäftsleitung und Betriebsrat für einen begrenzten Zeitraum tolerieren, dass der Betriebsrat seine Beschlüsse per Skype, Telefon- oder Videokonferenz fassen kann. Wohl wissend, dass diese Beschlüsse derzeit schwebend unwirksam sind und (zumindest nicht in allen Fällen) eine nachträgliche, den Anforderungen des BetrVGs entsprechende Beschlussfassung die schwebende Unwirksam rückwirkend wird heilen können, müssen die Arbeitsrechtler in den Unternehmen nun einmal mit den aktuellen herausforderungen vor dem Hintergurnd der aktuellen Entwicklungen umgehen. Vielen Dank an das zuliefernde Mitglied!  

Politik und Medien greifen Forderungen des BVAU zur digitalen Mitbestimmung in Zeiten von Corona auf

19. März 2020
Nicht nur Medien greifen die am 11. März 2020 kommunizierte Forderung des Verbandes auf, die Handlungsfähigkeit der Unternehmen im Arbeitsrecht zu erhalten, wenn Präsenztreffen - etwa von Betriebsräten - nicht mehr möglich sind. So berichten hierzu Markt & Technik, die Fachzeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht" oder der Otto Schmidt Verlag. Auch erste politische Vertreter, etwa MdB und Mitglied im Ausschuss "Arbeit und soziales" Johannes Vogel (FDP) verweisen auf die Forderungen der Praxis.

Kurzarbeitergeld und Corona: Antrag wirft Fragen auf

19. März 2020
Auch viele Unternehmen der BVAU-Mitglieder greifen bereits zum Mittel der Kurzarbeit unter Berücksichtigung der aktuell verabschiedeten Neuregelungen. Berichtet wird von völlig überlasteten Hotlines der regionalen Agenturen für Arbeit, der unterschiedlichen Bewertung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Antrag und den hohen bürokratischen Anforderungen. Aber auch erfreulich klare Auskünfte erreichen die Mitglieder in Detailfragen, etwa zu Kurzarbeit und (bestehenden) Urlaubsplanungen. So hierzu eine der Agenturen für Arbeit: a) Eine Anordnung von Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit entgegen den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer ist nicht zulässig. b) Die Urlaubsplanung muss in der Kurzarbeiterzeit nicht geändert werden. Urlaub ist während dieser Zeit genauso möglich.

Webinar zu „Arbeitsrecht in Zeiten von Corona“

19. März 2020
Gemeinsam mit dem Medienpartner des Verbandes, der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht, wird das erste Webinar zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Coronakrise durchgeführt. Die Leitungen brechen anfangs aufgrund der hohen Teilnehmerzahl zusammen. Letztlich gelingt es dennoch, die knapp 200 Teilnehmer zu informieren. Folgetermine in Vorbereitung.

Eingeschränkte Sitzungsbetriebe an Landesarbeits- und Arbeitsgerichten

18. März 2020
Im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) und Minimierung der Ansteckungsgefahr findet u.a. beim Landesarbeitsgericht Köln und den Arbeitsgerichten Aachen, Bonn, Köln und Siegburg vorübergehend nur ein eingeschränkter Sitzungsbetrieb statt, so eine Pressemitteilung des LAG Köln vom 18. März. Auch andere (Landes-) Arbeitsgerichte beginnen,  derartige Einschränkungen zu kommunizieren.

Pressekonferenz des BMAS zu weiteren angedachten Änderungen im Arbeitsrecht mit Blick auf die Coronakrise

18. März 2020
Mit Interesse verfolgte auch der BVAU die Ankündigungen des BMAS in seiner heutigen Pressekonferenz zu folgenden Punkten:
  • § 616 BGB soll ausgeweitet werden, so dass Arbeitgeber bei Schul-/KiTa-Schließungen über die bisherige Höchstdauer hinaus Lohnfortzahlung leisten "müssen"; großer Teil dieser Lohnfortzahlung soll alllerdings vom Statt erstattet werden
  •  Regelung soll nicht gelten, wenn Notfallbetreuung oder Kurzarbeit möglich war
  •  Kabinett will bereits am 19. März zu diesen punkten beraten; notwendige Gesetzes sollen schon in der nächsten Woche im Bundestag beraten werden

Beschlussfähigkeit von Betriebsratsgremien in Zeiten von Corona

17. März 2020
Gefühlt täglich erreichen die Geschäftsstelle regelrechte Hilferufe aus den Unternehmen zur Beschlussfähigkeit von Betriebsratsgremien während der Corona-Lage. Beispiel gefällig? "[...]Die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns als Arbeitgeber (und natürlich auch ganz konkret uns Arbeitsrechtler) vor immer größere Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie stellt sich u.a. die Frage nach der Funktionsfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen, insbesondere in Hinblick auf die Beschlussfähigkeit. Diese Frage stellt sich sowohl in Hinblick auf die lokalen Gremien, die aufgrund von Krankheits- und Quarantänefällen oder aber auch wegen angeordneter Freistellung oder „Home Office“-Regelungen in ihrer Beschlussfähigkeit beeinträchtigt sein können. Sie stellt sich aber auch und insbesondere mit Blick auf GBR- und KBR-Gremien, die häufig – so auch bei uns – deutschlandweit Arbeitnehmervertretungsfunktionen wahrnehmen und deren Mitglieder daher auch aus allen Regionen Deutschlands zu ihren Gremiensitzungen zusammenkommen müssen, um eine Beschlussfähigkeit sicherzustellen. Bereits jetzt ist absehbar, dass auch wir im [...] Konzern kurz- bis mittelfristig ein Problem mit der Funktionsfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen bekommen werden. Erste Sitzungen wurden bereits abgesagt; die entsprechenden Beschlussfassungen zu der Mitbestimmung unterliegenden Themen musste vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Das führt dazu, dass arbeitgeberseitig geplante Maßnahmen aufgrund der nicht erfolgten Mitbestimmung nicht umgesetzt werden können. So sieht es ind er Praxis aus und begründet eine unserer aktuellen Forderung.
Handlungsfähigkeit in den Unternehmen sichern - Die Forderung des BVAU

BMAS: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

16. März 2020
Das BMAS veröffentlicht die wichtigsten Fragen und vor allem die Antworten dazu im eigenen Internetangebot: hilfreiche Informationen für alle Unternehmen und Arbeitsrechtler. Hinzu kommen im sehr übersichtlich angelegten Portal Hinweise und Informationen zu Lohnfortzahlung, zur Beantragung von Kurzarbeitergeld uvm.
Zu den Fragen und Antworten

Erste Muster-BV zum Umgang mit Corona-Virus & Erkrankung Covid-19

15. März 2020
Mitglieder helfen Mitgliedern // Am späten Sonntagabend erreicht die Geschäftsstelle eine Muster-BV zum Umgang mit dem Corona-Virus in Unternehmen - freiwillig zur Verüfung gestellt von einem Mitglied mit der Bitte, bei Anfragen anderer Mitglieder nach einschlägigen Betriebsvereinbarungen diese doch gerne zur Verfügung zu stellen. Toll - so muss das sein! Mehr Infos für Mitglieder bei der BVAU-Geschäftsstelle.

BVAU fordert weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht zur Unterstützung von Unternehmen in Zeiten von Corona

11. März 2020
Zurzeit ist nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus Unternehmen in Deutschland treffen wird und welche Auswirkungen das auf Beschäftigung und den Arbeitsmarkt haben wird. Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. "Dazu gehört auch, die Unternehmen im Arbeitsrecht handlungsfähig zu halten.“, kommentiert BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller den eingangs formulierten Anspruch des Koalitionsausschusses vom 8. März 2020. „Das wäre der perfekte Zeitpunkt, zumindest zeitweise die virtuelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erlauben, denken wir nur an Betriebsratssitzungen, Betriebsratsbeschlüsse, aber auch Betriebsversammlungen oder Aufsichtsrats- oder Betriebsratswahlen.
Zur Pressemitteilung des Verbandes

Auch der BVAU reagiert: Absage von Präsenztreffen des Verbandes

9. März 2020
Zum Schutz der Gesundheit seiner Mitglieder und in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen reagiert das Präsidium des Verbandes und verschiebt die für die 2. Märzhälfte angesetzten Treffen der Regionalgruppen WEST und SÜDWEST. Die Entscheidung trifft auf vollstes Verständnis der Mitglieder; Ersatztermine werden umgehend gesucht.

Coronavirus und Arbeitsrecht: BVAU erstellt dynamische Informationsunterlage (Link- und Dokumentensammlung) für Mitglieder

9. März 2020
Die Zahl der Corona-Infizierten steigt auch in Deutschland täglich. Automatisch wirft das vielfältige arbeitsrechtliche Fragen in allen Unternehmen auf. Der BVAU beginnt mit freundlicher Unterstützung der strategischen Partnerkanzleien des Verbandes mit der Erstellung einer Informationssammlung zu wichtigen arbeitsrechtlichen Fachinformationen betreffend den Umgang mit der Coronakrise sowohl aus nationaler als auch internationaler Perspektive. Die Unterlage geht an erstmals an alle Mitglieder mit dem Hinweis der fortlaufenden Aktualisierung
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